Rechtssicherheit für Coaching-Branche: Landgericht Koblenz stärkt erneut die Position der Weiß Consulting & Marketing GmbH
Ein starkes Signal für die gesamte Coaching-Welt:
Nach Memmingen, München und Frankfurt hat nun auch das Landgericht Koblenz rechtskräftig bestätigt – die Coaching-Verträge der Weiß Consulting & Marketing GmbH sind wirksam und rechtlich nicht als Fernunterricht einzustufen.
Grundlage des Urteils: Die intensive persönliche Begleitung durch wöchentliche Live-Calls schafft einen echten Mentoring-Charakter – kein Fernunterricht, kein Widerruf aus FernUSG-Gründen.
Damit ist es bereits das vierte Gericht, das klarstellt:
Seriöses Coaching mit direkter Interaktion ist rechtlich abgesichert.
Diese Entscheidung schafft Stabilität – für Anbieter und Kunden, die auf Qualität setzen.
Wichtig:
Noch immer locken manche Kanzleien mit fragwürdigen Versprechen einer „Geld-zurück-Garantie“ bei Coaching-Verträgen. Wer auf solche Aussagen hereinfällt, riskiert unnötige Kosten und Enttäuschungen. Bei Unsicherheiten sollte stets ein seriöser Rechtsrat eingeholt werden.